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LAG Hessen, 13.08.1999 - 5 Ta 512/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessenfehlerhaftigkeit der Aussetzung eines Verfahrens im Rahmen einer Klage gegen außerordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer zeitlich früher ausgesprochenen, später wirksamen ordentlichen Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 9 Abs. 1 § 61a; ZPO § 148
Arbeitsgerichtsverfahren: fehlerhafte Aussetzung eines Rechtsstreits - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 17.06.1999 - 2 Ca 794/97
- LAG Hessen, 13.08.1999 - 5 Ta 512/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 11.08.1999 - 5 Ta 513/99
Arbeitsgerichtsverfahren: fehlerhafte Aussetzung eines Rechtsstreits
Auszug aus LAG Hessen, 13.08.1999 - 5 Ta 512/99
Die Beschwerde des Klägers hiergegen war teilweise erfolgreich (Beschluß vom 11.08.1999 - 5 Ta 513/99).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
b) Auch der häufig gegen eine Aussetzung sprechende Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BGH 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02 - NJW 2003, 3057), insbesondere in seiner für arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten geltenden Ausprägung, begrenzt die Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 148 ZPO (LAG Bremen 5. Oktober 2004 - 1 TaBV 11/04 - Hessisches LAG 13. August 1999 - 5 Ta 512/99 - LAGE ZPO § 148 Nr. 36). - LAG Hessen, 11.08.1999 - 5 Ta 513/99
Arbeitsgerichtsverfahren: fehlerhafte Aussetzung eines Rechtsstreits
Gegen diesen Beschluß hat der Kläger Beschwerde unter dem Aktenzeichen 5 Ta 512/99 eingelegt.